Allgemeines

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Der Lenker muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerausweis der Kategorie B (gem. SVG), oder ein in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein sein. Hat der Lenker zudem das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird eine Junglenkergebühr von CHF 20.- pro Tag erhoben.

Mietzeit und Übergabe des Fahrzeugs

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe und endet mit der Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter. Die Übergabe erfolgt jeweils am Nachmittag zwischen 15 und 17 Uhr, oder nach Absprache. Das Fahrzeug wird vollgetankt und mit einem Protokoll übergeben. Vor der Fahrzeugübergabe sind die Miete und die Mietkaution von CHF 1000.- fällig. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag des Mieters werden folgende Annullationsgebühren fällig:

  • 30% des gesamten Mietbetrags bei Annulationen bis 30 Tage vor dem im Mietvertrag genannten Mietbeginn
  • 60% des gesamten Mietbetrags bei Annulationen bis 15 Tage vor dem im Mietvertrag genannten Mietbeginn
  • 100% des gesamten Mietbetrags bei Annulationen innerhalb 14 Tagen vor dem im Mietvertrag genannten Mietbeginn

Es wird nur eine schriftliche Annulationen akzeptiert. Massgebend ist das Eingangsdatum beim Vermieter. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt in gereinigtem und betriebssicherem Zustand bei unserem Standort in Bülach. Der Mieter erhält eine ausführliche Einweisung (ca. 1 Stunde).

Zahlung und Mietkaution

Nach Erhalt unserer Reservationsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Mietbetrags innerhalb 5 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Mietbeginn unaufgefordert zu begleichen. Bei Buchungen kürzer wie 14 Tage vor Mietbeginn ist der Mietbetrag sofort bei der Buchung zu bezahlen. Die Mietkaution beträgt CHF 1000.-. Die Mietkaution erhält der Mieter nach Mietende retour, sofern das Fahrzeug und das Inventar schadenfrei, wie übernommen, retourniert wird. Die Mietkaution kann per EC, Postcard, Kreditkarte oder bar beim Abholen beglichen werden.

Rückgabe des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug rechtzeitig zum Mietende an unserem Geschäfts-Standort vollgetankt und gereinigt zurückzugeben. Die Fahrzeugrücknahme erfolgt jeweils am Vormittag zwischen 10 und 12 Uhr. Eine frühere als die mietvertraglich vereinbarte Rückgabe entbindet den Mieter nicht von seiner Mietzahlungsverpflichtung. Eine Mietzeitverlängerung bedarf der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrzeug verspätet retourniert, berechnen wir CHF 50.- pro halbe Stunde. Wird das Fahrzeug mit nicht vollem Tank zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, fehlenden Treibstoff auf Kosten des Mieters zu den aktuellen Treibstoffpreisen plus einer Servicegebühr von CHF 30.- zu verrechnen.

Wird das Fahrzeug bis zum vertraglich vereinbarten Rückgabetermin oder nach Aufforderung durch den Vermieter nicht retourniert und erfolgt vorab keine Meldung des Mieters, wird bei der Polizei  Anzeige erstattet und das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben.

Reinigung

Das Fahrzeug muss mit geleertem und gespültem Abwasser- und Fäkalientank zurückgegeben werden. Die Dusche, die Toilette, der Kühlschrank und das Inventar sind ebenfalls zu reinigen. Der Boden und alle Stauräume (inkl. Garage) müssen besenrein sein. Wird das Fahrzeug übermässig verschmutzt retourniert, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Aussenreinigung ist Aufgabe des Vermieters. Es ist verboten das Fahrzeug in einer automatischen Waschanlage zu reinigen.

Haftpflicht-, Vollkasko- und Diebstahlversicherung, Selbstbehalt

Das Fahrzeug ist bis zu einer Garantiesumme von CHF 100 Mio. haftpflichtversichert (Selbstbehalt CHF 500.-). Darüber hinaus besteht für Schäden am Fahrzeug eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung (Selbstbehalt CHF 1500.-). Nicht gedeckt sind Schäden an Reifen, Aussenspiegel, Scheinwerfer und Blinker sowie Schäden im Inneren des Fahrzeugs. (Wohnbereich) Bei falscher Betankung gehen die Folgekosten zu Lasten des Mieters. Keine Versicherungsdeckung besteht für die vom Mieter in das Fahrzeug eingebrachten persönlichen Effekten. Die vereinbarte Versicherungsdeckung entfällt, wenn der Mieter oder ein berechtigter Fahrer bei einem Unfall oder anlässlich eines sonstigen Schadensereignisses seine vertraglichen Pflichten vorsätzlich verletzt hat. Bei grob fahrlässiger Verletzung entfällt die Versicherungsdeckung in einem um der Schwere des Verschuldens entsprechend gekürzten Verhältnis. (z.B. bei Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss)

Nutzung des Fahrzeuges

Die Nutzung des Fahrzeuges ist ausschliesslich nur dem Mieter oder dem Zusatzfahrer gestattet. Fährt eine Drittperson mit dem Fahrzeug und es entsteht ein Schaden haftet der Mieter für den vollständigen Schaden. Die Nutzung durch einen Zusatzfahrer kann gegen eine Gebühr von CHF 10.- pro Tag abgeschlossen werden. Der Zusatzfahrer muss mit Namen und Adresse im Mietvertrag vermerkt werden. Die Nutzung des Fahrzeuges erstreckt nur auf die Länder, welche das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. (nur hellgrüner Bereich) Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen zu verwenden, mit dem Fahrzeug Test- und Rennstrecken zu befahren, an Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, leicht entzündliche, explosive, giftige oder sonst gefährliche Stoffe zu befördern (ausser Propan Gasflaschen), das Fahrzeug weiterzuvermieten sowie das Fahrzeug für gewerbliche und sonstige Nutzungen zu verwenden, die über den vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgehen. Bei der Benutzung des Fahrzeuges ist die Betriebsanleitung des Herstellers und das Bordbuch vom Vermieter zu beachten. Bei jedem zweiten Tankvorgang während der Mietzeit sind der Motorölstand, Kühlwasserstand sowie der Reifendruck zu überprüfen. Bei jedem auch nur kurzzeitigem Verlassen des Fahrzeuges sind sämtliche Fenster und Dachluken zu schliessen, der Zündschlüssel abzuziehen, das Lenkradschloss einzurasten und sämtliche Türen sowie die Garagentüren zu verriegeln. Der Mieter hat die Kosten für den von ihm während der Mietzeit verbrauchten Treibstoff zu tragen. In unseren Fahrzeugen ist Rauchen verboten. Kosten zur Geruchsentfernung von CHF 500.- trägt der Mieter. Das Mittführen von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Verkehrsübertretungen

Für die Bearbeitung von Verkehrsübertretungen, die mit dem Fahrzeug während der Mietzeit begangen wurden, wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 20.- belastet. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir gesetzlich verpflichtet sind die Personendaten des Fahrzeuglenkers den Behörden zu melden. Soweit das Fahrzeug ordnungsbehördlich abgeschleppt oder sichergestellt wurde, hat der Mieter dieses unverzüglich unter Begleichung der erhobenen Gebühren und Auslagen auszulösen. Dem Vermieter auferlegte Verfahrenskosten hat der Mieter diesem zu erstatten.

Unfall, technischer Defekt

Der Mieter hat bei einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden unverzüglich den Vermieter zu verständigen. Bei einem Unfall mit Beteiligung Dritter muss auch die örtliche Polizei angerufen werden. Dem Mieter ist es untersagt, Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten am Unfallort oder zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben. Das im Fahrzeug befindliche Schadensprotokoll muss in jedem Fall vollständig ausgefüllt und rasch möglichst an den Vermieter übermittelt werden. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich jeden technischen Defekt auch innerhalb des Fahrzeuges zu melden, damit rechtzeitig Ersatzteile bestellt werden können. Reparaturen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebs- und Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges notwendig werden, bedürfen vorab der Einwilligung des Vermieters. Die Reparaturkosten werden dem Mieter vom Vermieter gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet, soweit eine Schadenshaftung des Mieters ausgeschlossen ist.

Pannenhilfe

Unsere Fahrzeuge sind Europaweit mit der Pannenhilfe von Mobi24 versichert. Die Telefonnummer der 24 Stunden Pannenhilfe lautet 00 800 16 16 16 16.

Haftung des Vermieters

Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Ausfall oder Verlust des Fahrzeuges entstehen, ist ausgeschlossen. Der Vermieter ist bestrebt, im eigenverschuldeten Schadenfall, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen bzw. eine Lösung für den Mieter zu finden. Er ist aber nicht haftbar für eine ununterbrochene und störungsfreie Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges. Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung bei einem durch den Mieter verschuldeten Ausfall des Fahrzeugs. 

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch Pflichtverletzungen am Fahrzeug und dem Inventar während der Mietzeit entstehen. Gleiches gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen und -breiten sowie infolge Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts entstehen.

Schlussbestimmungen

Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten durch den Vermieter zur Mietvertragsdurchführung einverstanden. Der Vermieter verpflichtet sich, die jeweiligen Daten Dritten nicht zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Auskünfte an Behörden bei Verkehrsübertretungen.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bülach.

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. 7.7 % MwSt.

 

RS/V.01.21

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